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Gewalt gegen Frauen

| Fallbeispiel #6

  • Beratung
  • Gewalt

Die Gewalt fängt nicht an, wenn einer einen erwürgt.
Sie fängt an, wenn einer sagt: „Ich liebe dich: du gehörst mir!“


So beschrieb Erich Fried, ein jüdischer und antifaschistischer Dichter des 20. Jahrhunderts, wie Gewalt ihre Form annehmen kann. Gewalt beginnt bereits mit Worten und falschen Ansprüchen. 

Foto von einer Demonstration
Foto von Gayatri Malhotra via Unsplash

Beim Femizid spielt männliches Besitzdenken eine zentrale Rolle. Meist kommt es dann zu einem Femizid, dem Mord an einer Frau oder einer weiblich gelesenen Person, wenn die Person eigene Wege geht, sich zum Beispiel trennen möchte und bereits getrennt hat. Im August 2021 hat in Göttingen ein Mann seine Ex-Freundin in ihrer eigenen Wohnung getötet, weil sie nicht mehr mit ihm zusammen sein wollte. In den Monaten davor hatte der IT-Spezialist ihren Computer und ihr Handy ausspioniert. Hier geht es nicht um Liebe. Die Gewalt von Männern an ihren Partner*innen oder Ex-Partner*innen darf nicht verharmlost werden. Leider hat Gewalt an Frauen und Queers System. Staat und Gesellschaft müssen genau hinsehen, Schutzräume schaffen und Hilfegesuche ernst nehmen. Denn alle Menschen haben ein Recht auf Leben und davor, vor Gewalt geschützt zu sein. Keine Frau darf Gewalt erleben, weil sie selbst entscheidet und eigene Wege geht. Du hast das Recht auf Leben, auf Freiheit, Unversehrtheit, Gewaltfreiheit, Privatsphäre und Sicherheit.

Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Queers ist keine Privatsache und kein Schicksal. Gewalt muss immer ernst genommen werden. Speichere dir die Nummer des bundesweiten „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ ein. Sei aufmerksam für Menschen in deiner Umgebung und suche dir Unterstützung, wenn du selbst von Gewalt betroffen bist.

Hilfetelefon: 08000 116 016

Dieses Fallbeispiel berührt folgende Rechte

Recht #2

Du hast das Recht
auf Leben.

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