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Kinderwunsch bei lesbischem Paar

| Fallbeispiel #1

  • Beratung
  • Familienplanung
  • Gesundheit

Yuna und Romy sind ein verheiratetes lesbisches Paar, die sich ein Kind wünschen. Die beiden leben in Kaiserslautern. Ein Freund von ihnen spendet seinen Samen und Romy versucht nun schon seit längerer Zeit mit Eigeninsemination (Samenübertragung von privaten Spendersamen) schwanger zu werden.

Foto von zwei Personen, die ein Ultraschallbild betrachten
Foto von Amina Filkins via Pexels

Nach einigen erfolglosen Monaten entscheiden Yuna und Romy, dass sie es in einem Kinderwunschzentrum mit künstlicher Befruchtung versuchen sollen.

Im Beratungsgespräch erfahren sie, dass sie als lesbisches Paar die Kosten selbst tragen müssen. Das überrascht sie. Von einem befreundeten heterosexuellen Paar haben sie gehört, dass bei ihnen ein Teil der Behandlung von der Krankenkasse übernommen wurde. Der Arzt erklärt ihnen, dass Kosten nur dann übernommen werden, wenn eine krankheitsbedingte Unfruchtbarkeit besteht und die Ei- und Samenzellen des verheirateten Paares genutzt werden. Das nennt man homologe Insemination. Diese Bedingungen können Yuna und Romy nicht erfüllen, weil die beiden auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind. Das nennt man heterologe Insemination. Für Yuna und Romy bedeutet es, dass sie die komplette Behandlung selbst zahlen müssten. Die Kosten können sich auf mehrere Tausend Euro belaufen.

Am Abend treffen sie eine Freundin, die ihnen erzählt, dass Rheinland-Pfalz das erste Bundesland ist, das seit März 2021 auch die Behandlung gleichgeschlechtlicher Frauenpaare finanziell unterstützt sofern eine medizinische Indikation vorliegt. Auf der Webseite Informationsportal Kinderwunsch vom BMFSFJ finden sie weitere Informationen.

Du hast das Recht auf Gleichbehandlung. Auch als lesbisches Paar hast du das Recht auf die Gründung einer Familie und die Nutzung von medizinischen Technologien. Die Ungleichbehandlung bei künstlicher Befruchtung betrifft nicht nur lesbische Paare, sondern kann auch trans* und inter* Personen betreffen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht, dass die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung beenden möchte.

(Quelle: https://www.lsvd.de/de/ct/5512-Nur-wenige-Bundeslaender-unterstuetzen-bei-Kinderwunschbehandlungen-auch-Frauenpaare)

Dieses Fallbeispiel berührt folgende Rechte

Recht #1

Du hast das Recht
auf Gleichheit und darauf, keiner Form der Diskriminierung ausgesetzt zu sein.

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