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Privatsphäre in der Wohngruppe

| Fallbeispiel #13

  • Gesundheit
  • Selbstbestimmung
  • Sexualität
  • Privatsphäre

Klara hat auch als Bewohnerin einer betreuten Wohngruppe ein Recht auf Privatsphäre und sucht eine Lösung für die unverschlossene Zimmertür.

Eine Hand am Türgriff öffnet eine Zimertür und man kann in ein Schlafzimmer hineinsehen
Foto via pexels

Klara lebt in einer betreuten Wohngruppe. Sie hat Zerebralparese, das heißt, dass sie große Teile ihres Körpers nicht so bewegen kann, wie sie es möchte. Sie sitzt im Rollstuhl und ist auf andere Menschen angewiesen. Diese helfen ihr beim Essen, bringen sie auf die Toilette, ziehen sie an und aus oder legen sie ins Bett.

Über das Internet hat sich Klara einen Vibrator gekauft und nutzt diesen zur Selbstbefriedigung. Doch sie kann dafür die Wohnheimtür nicht abschließen. Oft kommen ihre Betreuer*innen ohne anzuklopfen in ihr Zimmer. Das ist Klara unangenehm. Sie möchte nicht gestört werden, wenn sie den Vibrator benutzt. Aber es ist ihr auch unangenehm, den Betreuer*innen den Grund zu sagen. Irgendwann vertraut sie sich einer der Mitarbeiter*innen an, zu der sie ein gutes Verhältnis hat.

„Ich möchte nicht, dass alle einfach so in mein Zimmer kommen können. Sie sollen klopfen und warten bis ich sie hereinrufe!“, sagt Klara.

„Das ist dein gutes Recht!“, antwortet die Betreuerin. „Privatsphäre ist ein Menschenrecht. Keine*r darf einfach so in dein Zimmer kommen, denn dein Zimmer ist dein privater Raum und der ist geschützt.“

Sie verspricht, mit den anderen aus dem Team zu sprechen. Dabei wird sie nichts über den Vibrator sagen – denn auch das ist Klaras Privatsache.

Dieses Fallbeispiel berührt folgende Rechte

Recht #1

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