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Recht auf einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch

| Fallbeispiel #14

  • Beratung
  • Familienplanung
  • Gesundheit
  • Selbstbestimmung
  • Schwangerschaft

Isabell und Richard suchen eine Möglichkeit, um die ungewollte Schwangerschaft zu beenden und lernen die juristischen Hürden in Deutschland kennen.

Eine weiblich gelesene Person sitzt vor einer Toilette auf dem Fußboden und hält einen Schwangerschaftstest in der einen Hand während sie sich mit der anderen in die Haare greift und dabei mit leicht geöffnetem Mund nicht besonders erfreut auf den Test schaut
Foto via pexels

Isabell und Richard sind seit etwa drei Jahren ein Paar. Beide haben sich entschieden, keine eigenen Kinder zu bekommen. Nun ist Isabell ungewollt schwanger.

Sie hat schon mal von Schwangerschaftsabbrüchen gehört, weiß jedoch gar nicht, was nun zu tun ist. Beide suchen im Internet nach Informationen. Schließlich lesen sie auf der Webseite von pro familia, dass sie in Deutschland bis zur zwölften Woche nach Empfängnis einen Abbruch durchführen lassen können. Dafür müssen sie jedoch eine Pflichtberatung absolvieren, einen Beratungsschein bekommen und dann drei Tage warten. Außerdem müssen sie noch zur Krankenkasse gehen, um die Kostenübernahme zu beantragen. Und eine Ärzt*in muss die Schwangerschaftswoche feststellen und eine Überweisung zu einer Ärzt*in mitgeben, die den Abbruch dann durchführt.

Das alles klingt nach einer hohen Hürde und beide sind mit der Situation überfordert. Richard redet mit seiner Mutter und erfährt, dass sie auch schon einen Schwangerschaftsabbruch hatte. Sie empfiehlt, eine Beratungsstelle von pro familia aufzusuchen, um die Schritte zu besprechen.

In der Beratung erhalten Isabell und Richard Antworten auf ihre Fragen. Die Verunsicherung wird geringer und sie haben nun einen Plan, wie sie vorgehen müssen.

Während der Beratung schaut Isabell auf ein Plakat. Dort sind sexuelle und reproduktive Rechte beschrieben. Und dass diese Menschenrechte sind.

Isabell fragt: „Wenn ich mich frei entscheiden kann, ob und wann eigene Kinder geboren werden, warum muss ich dann zu einer Beratung und dann drei Tage warten? Und warum kann ich dann nur bis zur zwölften Schwangerschaftswoche abbrechen? Das verstehe ich nicht.“

Die Beraterin erklärt die rechtlichen Regelungen. Sie erzählt von den unterschiedlichen Positionen zum Schwangerschaftsabbruch und von den internationalen Empfehlungen der WHO. Richard ist irritiert: „Dann verstößt Deutschland ja gegen die Menschenrechte.“ Die Beraterin nickt und berichtet, dass es bereits einige internationale Kritik an diesen Regelungen gab. Dennoch müssen sie nach wie vor umgesetzt werden.

Es ist dein Recht, frei zu entscheiden, ob und wann die Geburt eigener Kinder erwünscht ist. Eine freie Entscheidung setzt voraus, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht kriminalisiert werden und enttabuisiert sind. Sie müssen ohne Beratungspflicht und Wartezeit möglich und als Gesundheitsleistung anerkannt sein. Die Kosten müssen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, nicht zwangsläufig deiner eigenen.

Dann sind die sexuellen und reproduktiven Rechte gewährleistet.

Dieses Fallbeispiel berührt folgende Rechte

Recht #9

Du hast das Recht
zu entscheiden, ob und wann die Geburt eigener Kinder erwünscht ist.

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Sexuelle und reproduktive Rechte KONKRET

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