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Recht auf Sprachmittlung in der Beratung

| Fallbeispiel #12

    Elena möchte eine Schwangerschaftsberatung in Anspruch nehmen, aber spricht nur ukrainisch. Zum Glück gibt es das Angebot der Sprachmittlung in Thüringen.

    Ein aufgeklappter Laptop mit einem Headset darüber gehängt
    Foto von Mart Productions via pexels

    Elena floh vor dem Krieg in der Ukraine. Sie ist in der 18. Woche schwanger. Nach einer langen Reise erreichte sie Thüringen vor zwei Tagen. Hier erhält sie Schutz und eine sichere Unterkunft. Bei der Ankunft wird sie von einer ukrainisch-sprechenden Person erwartet und in Empfang genommen. Sie soll vorerst in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, bis eine eigene Wohnung gefunden wird. Vor allem wegen der Schwangerschaft soll schnell eine eigene Wohnung gefunden werden. Schon am Bahnhof und in der Unterkunft findet Elena Informationsblätter. Hier erfährt sie auch, dass es Beratungsstellen für schwangere Personen gibt.

    Sie schreibt eine E-Mail und bittet um einen Termin. Hier hilft das Übersetzungsprogramm im Internet. Eine Beraterin meldet sich schnell und sendet einen Terminvorschlag. Sie schreibt, dass eine dolmetschende Person für ukrainisch per Video bei der Beratung anwesend ist.

    Während der Beratung bekommt sie viele Informationen zur Schwangerschaft, zur medizinischen Versorgung, zu finanziellen Hilfen und zu Hebammen.

    Elena fühlt sich aufgrund der Sprachmittlung nun informierter und etwas sicherer. Sie hat das Gefühl, etwas Kontrolle gewonnen zu haben.

    Das Landesprogramm Dolmetschen in Thüringen ermöglicht es zahlreichen Behörden, Beratungsstellen, Unterkünften, NGOs und medizinischen Einrichtungen und Praxen ein für sie unentgeltliches Video- und Audioangebot zur Sprachmittlung zu verwenden. Zahlreiche Sprachen können innerhalb von einigen Minuten abgerufen und genutzt werden. Die Sprachmittlung kann per Telefon oder per Video erfolgen.

    Dieses Fallbeispiel berührt folgende Rechte

    Recht #1

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