Schutz für queere Geflüchtete
| Fallbeispiel #10
- aus aller Welt
- Gewalt
- Politik
- Recht
- Sexualität
Dayo ist aus seinem Heimatland Nigeria geflohen und lebt seit Kurzem in einer Unterkunft für geflüchtete Menschen in Berlin. Dayo ist homosexuell und das bedeutet in Nigeria eine große Gefahr für sein Leben. Lesbische, schwule, bi- oder pansexuelle sowie trans* Personen müssen ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität verheimlichen, wenn sie nicht heterosexuell oder cisgeschlechtlich sind - diese sind in Nigeria illegal. Den Menschen drohen hohe Gefängnisstrafen und in manchen Teilen des Landes sogar die Todesstrafe. Nachdem ein Freund Dayos zum Tode verurteilt wurde, hat er sich zur Flucht entschlossen.
In der Unterkunft hat er sich mit Ibrahim angefreundet. Er kommt aus Somalia, auch dort drohen ähnliche Strafen. Sie sprechen oft über ihre Situation und haben Angst, dass sie wieder in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Sie fürchten auch Übergriffe und Beleidigungen in der Unterkunft. Eine Sozialarbeiterin informiert sie über spezielle Anlaufstellen und Beratungsangebote für queere Geflüchtete. Dort erfahren sie, dass die Verfolgung und Bestrafung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ein anerkannter Asylgrund in Deutschland ist und LSBTI* Geflüchtete ein Anrecht haben, ihre Sexualität offen zu leben. So dürfen seit Oktober 2022 queere Menschen im Asylverfahren nicht mehr darauf verwiesen werden, dass ihnen möglicherweise in ihrer Heimat keine Gefahr droht, wenn sie ihre sexuelle Identität verheimlichen. „Niemand darf sich gezwungen fühlen die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu verbergen, um Strafen oder Repressionen zu entgehen“. Das bestätigt die Bundesinnenministerin.
Sie erfahren auch, wo sie als homosexuelle Geflüchtete rechtliche Beratung und Unterstützung zur Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und im Asylverfahren erhalten können. Queere Menschen können wählen, ob sie lieber eine Frau oder einen Mann als Dolmetschende haben möchten. Und dass sie auch nach einer*einem Sonderbeauftragten für LSBTI* verlangen können, also einer Person, die bereits auf das Thema LSBTI* als Fluchtgrund spezialisiert ist. In einigen Bundesländern wie Berlin, Niedersachen und Sachsen sind queere Geflüchtete als besonders schutzbedürftig anerkannt. Dazu gehört eine möglichst sichere Unterbringung z.B. in einer Unterkunft für LSBTI* Geflüchtete oder in einem Einzelzimmer.
Dayo und Ibrahim sind optimistisch, dass sie gut durch das Asylverfahren kommen und in Deutschland bleiben können.
Die Pressemitteilung zum besseren Schutz für queeren Geflüchteten vom 30.09.2022 findest du auf dieser Seite: Link_Pressemitteilung_BMI_30092022