Du hast das Recht
auf Gedankenfreiheit.
Du hast das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit. Das heißt, du darfst deine Meinung zu den Themen Sexualität, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, sexuelle und reproduktive Rechten sagen. Du darfst auch Informationen und Gedanken zu den Menschenrechten und den sexuellen und reproduktiven Rechten über alle legalen Kanäle recherchieren, empfangen und weitergeben. Niemand darf dich einschränken. Wichtig ist: Die Rechte der anderen Menschen müssen von dir beachtet und respektiert werden.
Gedanken- und Meinungsfreiheit bedeutet auch: Du darfst nicht durch mehrheitliche kulturelle Meinungen, politische Ideen, religiöse Auffassungen oder durch Diskriminierung beschränkt werden. Eine diskriminierende Auffassung ist zum Beispiel, dass bestimmte sexuelle Orientierungen oder Geschlechtsidentitäten die öffentliche Moral, Gesundheit oder Ordnung gefährden. Diese Auffassung ist nicht richtig. Denn du hast das Recht, dich in deiner Sexualität und in deinem Geschlecht auszudrücken.
Dabei ist egal, um welche Sexualität und welches Geschlecht es geht. Zum Beispiel darfst du dich mit deiner Sprache, deinem Verhalten, deiner Kleidung oder auf andere Weise ausdrücken. Du hast das Recht, deine Sexualität zu erforschen und Träume und Fantasien zu entwickeln. Du darfst dabei frei von Angst, Scham und Schuldgefühl sein und hast das Recht auf Informationen, Bildung und Unterstützung. Philosophie, Religion und mehrheitliche Werte dürfen diese Bildung und deine Gedanken- und Ausdrucksfreiheit nicht einschränken.
Recht erfahren
Hier sammeln wir Erfahrungen und Geschichten, die wir mit diesem und oder weiteren Rechten in Verbindung bringen.
- Gesundheit
- Selbstbestimmung
- Sexualität
- Privatsphäre
Privatsphäre in der Wohngruppe
- aus aller Welt
- Elternschaft
- Familienplanung
- Gesundheit
Sichere Schwangerschaftsabbruchsversorgung