Du hast das Recht
auf Privatsphäre.
Alle Menschen haben ein Recht auf Privates. Es gibt Dinge, die gehen niemanden etwas an, nur dich selbst. Andere Menschen müssen das respektieren und dürfen sich nicht einmischen. Auch die Gesellschaft und der Staat dürfen sich nicht einmischen.
Das Recht auf Privatsphäre heißt, dass du allein bestimmst, wem du von deiner Sexualität oder deinen Plänen zu einer eigenen Familie erzählen möchtest. Die anderen dürfen auch nicht ohne dein Einverständnis weitererzählen, was du ihnen gesagt hast. Zum Beispiel wie und mit wem du Sex hast. Sie dürfen auch kein Bild von dir weitergeben oder gegen deinen Willen ins Internet stellen. Auch dein*e Partner*in nicht. Außer, du gibst die Erlaubnis dazu. Auch Ärzt*innen müssen deine Privatsphäre respektieren. Und alle, die Angebote im Zusammenhang mit den sexuellen und reproduktiven Rechten machen, zum Beispiel Beratungsstellen.
Die Sachen, die du über dich sagst, müssen von einigen Berufsgruppen (z.B. Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen) streng vertraulich behandelt werden. Dafür gibt es die gesetzliche Schweigepflicht. Wichtig ist: Auch im Privaten, das heißt zu Hause, müssen die Rechte anderer Menschen beachtet werde. Verboten ist, was das Recht eines anderen Menschen verletzt, zum Beispiel Zwang und Gewalt. Du entscheidest über deinen Körper. Und du bestimmst, was du von dir erzählst und wie du dich und deine Sexualität ausdrückst.
Recht konkret
Dein Recht auf Vertraulichkeit in der Beratung
Wenn du eine Beratung aufsuchst, hast du ein Recht auf Vertraulichkeit. Das bedeutet:
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der Inhalt der Beratung darf nicht weiter gegeben werden
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es darf nicht weiter gesagt werden, dass du eine Beratung aufgesucht hast
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deine Unterlagen dürfen nicht weiter gegeben werden. Oder veröffentlicht werden
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auch ihren Kollegen*innen und ihrer Chef*in darf die Berater*in nichts weiter sagen
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auch deiner Familie oder deinen Freund*innen darf die Berater*in nichts weiter sagen
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nur wenn du das möchtest, bekommen andere Menschen Informationen
Vertrauliche Geburt – Was ist das?
Vertrauliche Geburt heißt:
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bei der Geburt sagt die schwangere Person nicht ihren richtigen Namen
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die Identität der schwangeren Person ist geheim / es ist geheim, wer die schwangere Person ist – auch nach der Geburt
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alle müssen über die Geburt schweigen: die Hebammen und Geburtshelfer, die Berater*innen, die Ärzt*innen (gesetzliche Schweigepflicht)
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ein*e Berater*in begleitet die schwangere Person – auch nach der Geburt
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die Geburt ist medizinisch sicher
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das Jugendamt nimmt das Baby. Es sucht Eltern, die es adoptieren und für das Kind sorgen
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die schwangere Person erstellt einen Herkunftsnachweis (mit Name, Adresse, Geburtsdatum). Mit dem Nachweis kann das Kind ab dem Alter von 16 Jahren die eigene biologische Herkunft erfragen
Recht erfahren
Hier sammeln wir Erfahrungen und Geschichten, die wir mit diesem und oder weiteren Rechten in Verbindung bringen.
- Beratung
- Schwangerschaft
- Adoption
Vertrauliche Geburt
- Gesundheit
- Privatsphäre
Lust und Fantasie
- Gesundheit
- Selbstbestimmung
- Sexualität
- Privatsphäre
Privatsphäre in der Wohngruppe
- aus aller Welt
- Beratung
- Familienplanung
- Gesellschaft
- Politik
- Recht
- Selbstbestimmung
Belästigung von Schwangeren vor Beratungsstellen („Gehsteigbelästigung“)