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Sexuelle und reproduktive Rechte

Sexuelle und reproduktive Rechte sind Teil der Menschenrechte. Das Projekt „Sexuelle und reproduktive Rechte KONKRET“ (SRR konkret) möchte diese Rechte bekannter und in unterschiedlichster Weise konkret erfahrbar machen. SRR konkret ist ein Projekt des pro familia Bundesverbands, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen.

Was sind sexuelle und reproduktive Rechte?

Wir sind überzeugt: Sexuelle und reproduktive Rechte ermöglichen dir und allen anderen Menschen persönliche Freiheit, Selbstbestimmung, Vielfalt, Beteiligung und Gesundheit. Sie sind Voraussetzung für ein gleichberechtigtes, diskriminierungs- und gewaltfreies sowie ein (sexuell) erfülltes Leben. Das gilt für jede erdenkliche Lebensform – ob du allein, zu zweit oder mit mehreren Partner*innen lebst und liebst, mit Kindern oder ohne. Und es gilt zu Hause, in Schule oder Ausbildung, bei der Arbeit, in einer Betreuungseinrichtung und ein Leben lang.

Übersicht der Rechte

Recht #1

Du hast das Recht
auf Gleichheit und darauf, keiner Form der Diskriminierung ausgesetzt zu sein.

Recht #2

Du hast das Recht
auf Leben.

Recht #3

Du hast das Recht
auf Freiheit und Unversehrtheit.

Recht #4

Du hast das Recht
auf Schutz vor Zwang und Gewalt.

Recht #5

Du hast das Recht
auf Privatsphäre.

Recht #6

Du hast das Recht
auf Gedankenfreiheit.

Recht #7

Du hast das Recht
auf Information und Bildung.

Recht #8

Du hast das Recht
auf freie Entscheidung für oder gegen Ehe und die Gründung und Planung einer Familie.

Recht #9

Du hast das Recht
zu entscheiden, ob und wann die Geburt eigener Kinder erwünscht ist.

Recht #10

Du hast das Recht
auf Gesundheitsversorgung und Gesundheitsschutz.

Recht #11

Du hast das Recht
auf den Nutzen des wissenschaftlichen Fortschritts.

Recht #12

Du hast das Recht
auf Versammlungsfreiheit und politische Beteiligung.

Entwicklung der SRR

Sexuelle und reproduktive Rechte sind Ergebnisse von gesellschaftlichen und politischen Aushandlungsprozessen. Sie basieren auf den Menschenrechten, wie sie 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden. An der Geschichte und Entwicklung der sexuellen und reproduktiven Rechte lässt sich nachzeichnen, dass Rechte nicht statisch und unveränderbar sind.

Die historischen Meilensteine in der Entwicklung der sexuellen und reproduktiven Rechte geben euch einen Überblick über völkerrechtliche Verträge, die besonders wichtig für die Stärkung der sexuellen und reproduktiven Rechte sind. Diese Verträge heißen auch Konvention oder Übereinkommen. Die werden von Staaten im Rahmen von Konferenzen der Vereinten Nationen geschlossen und müssen dann in jedem einzelnen Land noch einmal angenommen (ratifiziert) werden. In Deutschland muss zum Beispiel der Bundestag zustimmen. Nach der Ratifizierung ist der Vertrag rechtlich bindend und muss im jeweiligen Land umgesetzt werden. Das kann bedeuten, dass nationale Gesetze geändert oder neu verabschiedet werden müssen.

Neben rechtlich bindenden Übereinkommen gibt es eine Vielzahl an Erklärungen (Charta) und Prinzipien, die zum Schutz und zur Verwirklichung sexueller und reproduktiver Rechte erarbeitet und aufgeschrieben wurden. Erklärungen und Prinzipien werden zum Beispiel von Nichtregierungsorganisationen (NGO) erarbeitet und sind rechtlich nicht bindend. Das heißt, kein Staat kann dazu verpflichtet werden, die Erklärung oder Prinzipien umzusetzen. Sie sind aber sehr wichtig, weil in den Erklärungen oft genauer ausformuliert wird, was in den Konventionen festgeschrieben wurde. Und sie geben einen Überblick über die vielen Themen, Lebensbereiche und Zielgruppen sexueller und reproduktiver Rechte. Die Erklärungen versuchen konkret zu beschreiben, was die Verwirklichung von sexuellen und reproduktiven Rechten bedeutet für Menschen, aber auch für Staaten.

In den Meilensteinen findet ihr auch Hinweise auf besondere Personen, die an der Entstehung und (Weiter-) Entwicklung beteiligt waren. Und historische Ereignisse, die Einfluss auf die sexuellen und reproduktiven Rechte hatten.

Wir wünschen euch viel Spaß beim Erkunden unseres historischen Rückblicks!

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    1948
  • Erste internationale Konferenz über Menschenrechte in Teheran

    1968
  • CEDAW („Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“)

    1979
  • UN-Kinderrechtskonvention

    1989
  • Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung in Kairo

    1994
  • Reproduktive Gerechtigkeit

    1997
  • Yogyakarta-Prinzipien

    2007
  • IPPF-Erklärung "Sexuelle Rechte"

    2008
  • UN-Behindertenrechtskonvention

    2009
  • Istanbul-Konvention

    2011
  • WHO - Aktionsplan zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit

    2016
  • Europäisches Parlament - Bericht über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit

    2021
  • WHO-Richtlinie - Abortion care guideline

    2022
  • DGGG - S2k-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im 1. Trimenon

    2023
  • UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW)

    2023

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet. Die Erklärung ist für Staaten rechtlich nicht bindend. Sie setzt aber ein wichtiges Zeichen für die Stärkung von Menschenrechten drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Erklärung ist ein Ideal, eine Vision und Zielsetzung für die Verwirklichung von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden für jede einzelne Person. Auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beziehen sich viele Nationalstaaten, die Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen weltweit.

In der Erklärung der Menschenrechte werden Rechte formuliert, auf deren Basis auch die sexuellen und reproduktiven Rechte entwickelt wurden. Die Erklärung besteht aus 30 Artikeln. In Bezug auf sexuelle und reproduktive Rechte ist Artikel 16 besonders interessant, in dem „Ehefreiheit und Schutz der Familie“ formuliert wird. Neben diesem Recht wurde auch diskutiert, ob es nicht auch ein Recht auf Scheidung geben sollte. Dies wurde von katholischen Vertretern abgelehnt. (Quelle: Birke 2020, S.114).

Eine Übersicht über aller Artikel der Erklärung der Menschenrechte findet ihr hier: https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/menschenrechte/artikel-1-30/

Literatur: Birke, Roman: Geburtenkontrolle als Menschenrecht. Die Diskussion um globale Überbevölkerung seit den 1940er Jahren, Göttingen, Wallstein, 2020)

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