Recht #1
Du hast das Recht
auf Gleichheit und darauf, keiner Form der Diskriminierung ausgesetzt zu sein.
Sexuelle und reproduktive Rechte sind Teil der Menschenrechte. Das Projekt „Sexuelle und reproduktive Rechte KONKRET“ (SRR konkret) möchte diese Rechte bekannter und in unterschiedlichster Weise konkret erfahrbar machen. SRR konkret ist ein Projekt des pro familia Bundesverbands, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen.
Recht #1
Du hast das Recht
auf Gleichheit und darauf, keiner Form der Diskriminierung ausgesetzt zu sein.
Recht #2
Du hast das Recht
auf Leben.
Recht #3
Du hast das Recht
auf Freiheit und Unversehrtheit.
Recht #4
Du hast das Recht
auf Schutz vor Zwang und Gewalt.
Recht #5
Du hast das Recht
auf Privatsphäre.
Recht #6
Du hast das Recht
auf Gedankenfreiheit.
Recht #7
Du hast das Recht
auf Information und Bildung.
Recht #8
Du hast das Recht
auf freie Entscheidung für oder gegen Ehe und die Gründung und Planung einer Familie.
Recht #9
Du hast das Recht
zu entscheiden, ob und wann die Geburt eigener Kinder erwünscht ist.
Recht #10
Du hast das Recht
auf Gesundheitsversorgung und Gesundheitsschutz.
Recht #11
Du hast das Recht
auf den Nutzen des wissenschaftlichen Fortschritts.
Recht #12
Du hast das Recht
auf Versammlungsfreiheit und politische Beteiligung.
Sexuelle und reproduktive Rechte sind Ergebnisse von gesellschaftlichen und politischen Aushandlungsprozessen. Sie basieren auf den Menschenrechten, wie sie 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden. An der Geschichte und Entwicklung der sexuellen und reproduktiven Rechte lässt sich nachzeichnen, dass Rechte nicht statisch und unveränderbar sind.
Die historischen Meilensteine in der Entwicklung der sexuellen und reproduktiven Rechte geben euch einen Überblick über völkerrechtliche Verträge, die besonders wichtig für die Stärkung der sexuellen und reproduktiven Rechte sind. Diese Verträge heißen auch Konvention oder Übereinkommen. Die werden von Staaten im Rahmen von Konferenzen der Vereinten Nationen geschlossen und müssen dann in jedem einzelnen Land noch einmal angenommen (ratifiziert) werden. In Deutschland muss zum Beispiel der Bundestag zustimmen. Nach der Ratifizierung ist der Vertrag rechtlich bindend und muss im jeweiligen Land umgesetzt werden. Das kann bedeuten, dass nationale Gesetze geändert oder neu verabschiedet werden müssen.
Neben rechtlich bindenden Übereinkommen gibt es eine Vielzahl an Erklärungen (Charta) und Prinzipien, die zum Schutz und zur Verwirklichung sexueller und reproduktiver Rechte erarbeitet und aufgeschrieben wurden. Erklärungen und Prinzipien werden zum Beispiel von Nichtregierungsorganisationen (NGO) erarbeitet und sind rechtlich nicht bindend. Das heißt, kein Staat kann dazu verpflichtet werden, die Erklärung oder Prinzipien umzusetzen. Sie sind aber sehr wichtig, weil in den Erklärungen oft genauer ausformuliert wird, was in den Konventionen festgeschrieben wurde. Und sie geben einen Überblick über die vielen Themen, Lebensbereiche und Zielgruppen sexueller und reproduktiver Rechte. Die Erklärungen versuchen konkret zu beschreiben, was die Verwirklichung von sexuellen und reproduktiven Rechten bedeutet für Menschen, aber auch für Staaten.
In den Meilensteinen findet ihr auch Hinweise auf besondere Personen, die an der Entstehung und (Weiter-) Entwicklung beteiligt waren. Und historische Ereignisse, die Einfluss auf die sexuellen und reproduktiven Rechte hatten.
Wir wünschen euch viel Spaß beim Erkunden unseres historischen Rückblicks!
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Erste internationale Konferenz über Menschenrechte in Teheran
CEDAW („Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“)
UN-Kinderrechtskonvention
Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung in Kairo
Reproduktive Gerechtigkeit
Yogyakarta-Prinzipien
IPPF-Erklärung "Sexuelle Rechte"
UN-Behindertenrechtskonvention
Istanbul-Konvention
WHO - Aktionsplan zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit
Europäisches Parlament - Bericht über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit
WHO-Richtlinie - Abortion care guideline
DGGG - S2k-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im 1. Trimenon
UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW)