Du hast das Recht
auf Leben.
Alle Menschen haben ein Recht auf Leben. Und alle dürfen frei und sicher leben. Niemand darf dich einschränken oder bedrohen. Zum Beispiel aufgrund deiner Sexualität, deines Geschlechts oder weil du sexuelle Dienste anbietest. Du darfst deine geschlechtliche Identität ausleben, denn das ist Teil deines Persönlichkeitsrechts. Du darfst dich verlieben, in wen du willst und Sex haben wie du willst. Dein Leben darf von niemandem in Gefahr gebracht werden.
Mit dem Recht auf Leben ist der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Informationen und Beratung eng verbunden. Beratung und Hilfe können Leben retten und du darfst sie in Anspruch nehmen. Gerade auch während der Schwangerschaft und Geburt bist du geschützt. Es ist dein Recht, gut versorgt zu werden, wenn du schwanger bist, wenn du gebärst und in der Zeit danach. Auch das Leben der Kinder und Neugeborenen ist geschützt. Dabei sind alle Kinder gleich wichtig, egal ob sie Mädchen, Jungen oder nicht-binär sind.
Niemand darf ihr Leben in Gefahr bringen. Wichtig ist, dass keine Frau und kein Mensch, der schwanger werden kann, zur Mutter- oder Elternschaft gezwungen werden darf. Wenn du schwanger bist, zählt deine Entscheidung über dein Leben, deinen Körper und dazu gehört auch, dass du eine Schwangerschaft abbrechen darfst. In Deutschland schützt das Grundgesetz das Leben jeder Person. Mit „Personen“ sind nach internationalem Recht menschliche Wesen gemeint, die geboren wurden (siehe Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).
Recht erfahren
Hier sammeln wir Erfahrungen und Geschichten, die wir mit diesem und oder weiteren Rechten in Verbindung bringen.
- Beratung
- Gewalt
Gewalt gegen Frauen
- Beratung
- Gewalt
- Selbstbestimmung
- Sexualität
Fallbeispiel Sexualisierte Gewalt